Zivildienst im
Behindertenfahrdienst
Im Behindertenfahrdienst
werden behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene von ihren Wohnungen
abgeholt und zu Schulen, Ausbildungsstätten oder Arbeitsstellen gefahren
(...und natürlich wieder nach Hause gebracht). Aber auch Fahrten zu
Arztbesuchen, Erledigungen bei Ämtern und Fahrten zu Veranstaltungen etc.
gehören zum Tagesablauf.
Dafür stehen
Spezialfahrzeuge mit Hebe- oder Rollbühnen für Rollstuhlfahrer zur
Verfügung. Neben dem "Chauffieren“ ist der Zivildienstleistende
verantwortlich für die sachgerechte Unterbringung und Sicherung der
Behinderten sowie für die Betreuung während der Fahrt.
Eigentlich klar, dass
für diese Aufgaben der Führerschein Klasse B (oder C 1) und eine
zumindest ausreichende Fahrpraxis erforderlich ist. Zudem sollten die
Betreuungsaufgaben nicht unterschätzt werden; denn auch sie verlangen ein
wenig sozialpsychologisches Geschick.
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